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Hildesheim
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Mehrere Verkehrsdelikte Im Stadtgebiet zu Beginn des ersten Weihnachtsfeiertages

Hildesheim (ots) -

Marienburger Höhe (eis) - Gegen 00:35 Uhr fällt einer Streifenwagenbesatzung auf dem Geh-/Radweg der Marienburger Straße der Fahrer eines E-Scooters auf, der beim Erblicken des Streifenwagens plötzlich von dem Scooter absteigt und seinen Weg fußläufig fortsetzen möchte. Der Grund für diesen Entschluss wird den Beamten schnell klar: ein freiwilliger Atemalkoholtest des 29jährigen Hildesheimers ergibt einen Wert von 1,25 Promille. Somit wird gegen den Mann ein Strafverfahren wegen der Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eröffnet. Zur beweissicheren Feststellung wird im Anschluss eine Blutprobe durch eine Ärztin entnommen und ihm schließlich das Führen von Kraftfahrzeugen bis zur vollständigen Ausnüchterung untersagt.

Oststadt (eis) - Ein weiterer Fahrer eines E-Scooters fällt einer anderen Streifenwagenbesatzung um 02:30 Uhr auf dem Geh-/Radweg parallel der Goslarschen Landstraße in Fahrtrichtung Achtum auf, da dessen Versicherungskennzeichen anstatt der aktuellen blauen Farbe eine schwarze Färbung aufweist. Somit besteht für die Beamt*innen der Verdacht einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Tatsächlich ist die Haftpflichtversicherung des E-Scooters Ende Februar 2024 abgelaufen. Den 24jährigen Hildesheimer erwartet nun ein entsprechendes Ermittlungs-/Strafverfahren.

Himmelsthür (eis) - Um 03:05 Uhr fällt einer Funkstreifenbesatzung ein Pkw auf, der die Schützenallee in Richtung Bückebergstraße mit deutlich höherer Geschwindigkeit befährt. Die Kräfte folgen dem besagten Fahrzeug teilweise mit bis zu 90 km/h - erlaubt sind auf diesem Streckenabschnitt jedoch nur 50 km/h. Zudem fährt der Pkw in Schlangenlinien vorweg. Schließlich entscheiden sich die Beamten, den Pkw anzuhalten, um den Fahrzeugführer zu kontrollieren. Schon beim Öffnen der Fahrertür schlägt ihnen deutlicher Alkoholgeruch entgegen. Ein erster, freiwilliger Atemalkoholtest bei dem 36jährigen Hildesheimer ergibt dann auch einen Wert von 1,86 Promille. Dem Mann wird nun die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr eröffnet; ferner werden ihm die weiteren erforderlichen Maßnahmen erläutert; hierzu zählen die Entnahme einer Blutprobe, um einen beweissicheren Blutalkoholgehalt festzustellen, sowie die Beschlagnahme des Führerscheins, da mit dem gerichtlichen Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen ist. Im Anschluss an diese Maßnahmen wird ihm schließlich noch das Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen untersagt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim Schützenwiese 24 31137 Hildesheim Telefon: 05121/ 939-112 Fax: 05121/939-250 E-Mail: einsatzkoordination@pi-hi.polizei.niedersachsen.de http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

Original-Content von: Polizeiinspektion Hildesheim
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