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Top Meldung Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Foto Quelle: Zoll (c)

30.12.2025 - 08:00 - Magdeburg

Scheinselbständigkeit in der Baubranche / 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz

Sangerhausen; Landkreis Mansfeld-Südharz (ots) - Durch das Amtsgericht Halle (Saale) ist ein 66-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit deutscher Staatsangehörigkeit rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 Fällen und der Steuerhinterziehung in 54 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Rahmen der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Baufirma ist den Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Sangerhausen des Hauptzollamts Magdeburg aufgefallen, dass das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigte, dafür jedoch ausschließlich selbständige Personen durch die Firma des Verurteilten beauftragt wurden. Die weiteren Ermittlungen der FKS ergaben, dass es sich bei diesen Personen in der Realität jedoch nicht um eine selbständige Tätigkeit, sondern um ein weisungsgebundenes und abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelte. Diese Feststellung wurde durch mehrere Gutachten des Rentenversicherungsträgers gestützt. Die Vergütung der sogenannten Scheinselbständigen erfolgte in bar oder zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen über das Konto von Angehörigen des verurteilten Unternehmers. Die Scheinselbstständigen wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet und zu zahlende Beiträge unter anderem nicht an die Krankenkassen abgeführt. Daher entstand im Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2022 ein Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von rund 391 Tausend Euro. Außerdem hinterzog der Unternehmer Lohnsteuerbeiträge gegenüber den Landesfinanzbehörden in Höhe von fast 78 Tausend Euro und der Sozialkasse im Baugewerbe entstand infolge der Schwarzlohnzahlungen ein Schaden in Höhe von rund 87 Tausend Euro. Der Vorwurf wurde in der Hauptverhandlung eingeräumt. Das Urteil ist seit dem 21. Oktober 2025 rechtskräftig. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Magdeburg Sebastian Schultz Telefon: 0391/5074-1206 E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Quelle: Hauptzollamt Magdeburg
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