Einsatzmaßnahmen Weitefeld: Flugverbotszone eingerichtet

Koblenz/Weitefeld (ots) -
Im Rahmen der intensiven Suchmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Weitefeld wurde für den Einsatzraum kurzfristig eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingerichtet.
§21h LuftVO besagt, dass ein Drohneneinsatz über und bis 100 Meter seitlich von Einsatzorten generell unzulässig ist. Der entsprechende Radius für das hier geltende Flugverbot kann der Karte anbei entnommen werden und gilt zunächst bis 20 Uhr. Bis dahin dürfen keine (zivilen) Drohnen in dem benannten Einsatzraum gestartet werden.
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