Landshuter Zoll ließ sich nicht täuschen - Erfolgreiche Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Landshut (ots) - Die Betreiberin eines Unternehmens im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut, dass sich mit Sortierarbeiten im Lebensmittelgewerbe beschäftigte, wurde vom Amtsgericht Regensburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Firma hatte ihren Sitz in Bulgarien, dort wurd...