Drei verbotene Fahrten
Gifhorn/Osloß (ots) -
In der Nacht auf den heutigen Donnerstag durften drei Verkehrsteilnehmer nach Polizeikontrollen die Fahrt nicht fortsetzen. Gegen 23:40 Uhr am späten Mittwochabend kontrollierten Beamte der Polizei Gifhorn auf der Konrad-Adenauer-Straße in Gifhorn einen Motorroller und dessen 24-jährigen Fahrer. Dieser gab an, nur eine Prüfbescheinigung zu besitzen. Für das Fahren mit seinem Roller benötigte er jedoch aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit einen Führerschein. Damit war die Fahrt des Mannes beendet, er muss sich einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis stellen. Kurz zuvor, gegen 23:00 Uhr kam zwei anderen Beamten der Polizei Gifhorn in Osloß ein Motorrad entgegen. Dabei fiel auf, dass dessen Rücklicht defekt war. Die Beamten wendeten und stoppten das Fahrzeug in Weyhausen. Bei der Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der 23-jährige Fahrer unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Ein Schnelltest erhärtete den Verdacht, sodass gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde; die Weiterfahrt wurde auch ihm untersagt. Später in der Nacht, gegen 01:20 Uhr, stoppten dieselben Beamten in der Straße Alter Postweg einen Ford. Bei der Kontrolle fiel auf, dass für das Auto kein Versicherungsschutz bestand. Gegen den 21-jährigen Fahrer, er ist gleichzeitig auch Halter, wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Um eine erneute Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu verhindern, wurden die Kennzeichen sichergestellt.
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