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BPOLI LUD: In den Grenzkontrollstellen klickten die Handfesseln

Görlitz, BAB 4, Krauschwitz (ots) -

In den Grenzkontrollstellen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf klickten am vergangenen Wochenende wieder mehrfach die Handfesseln.

So wurde in der Nacht zu Samstag auf der Autobahn bei Görlitz zunächst ein 37 Jahre alter polnischer Verurteilter festgenommen. Nachdem dieser aber 1.684,19 Euro zahlte, reiste er weiter. Mit dem Geld wurde inzwischen ein Strafbefehl des Amtsgerichts Bayern getilgt, eine Geldbuße sowie anhängige Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz beglichen.

Nicht weiterreisen konnte am Samstagabend ein 25-Jähriger aus Polen. Er war ebenfalls auf der Autobahn festgesetzt worden. In seinem Fall sorgte jedoch Zahlungsunfähigkeit dafür, dass er später hinter Gitter kam. Letztlich fehlten ihm 500,00 Euro, um eine Geldstrafe (Amtsgericht Nürnberg wegen Diebstahls) zu begleichen.

In der Nacht zum Sonntag blieb ein 44-Jähriger wiederum auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße für einen Moment "hängen". Die Fahnder von der Bundespolizei hatten einen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt, bei dem es um vergleichsweise viel Geld ging. Wegen Trunkenheit im Verkehr war der polnische Mann vom Amtsgericht Regenburg zur Zahlung von 3.300,00 Euro Strafe verurteilt worden. Hinzu kamen 278,52 Euro Verfahrenskosten. Schließlich rettete die Mastercard des Festgenommenen vor dessen Überführung zu einer Justizvollzugsanstalt. Er zahlte die offenen 3.578,52 Euro um anschließend weiterzufahren.

Ein ähnlich finanziell belastender Haftbefehl brachte am Sonntagabend auf der Stadtbrücke in Görlitz einen 57-jährigen Polen ins Gefängnis. Weil er ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, war er vom Amtsgericht Cham entsprechend verurteilt worden. Die dabei angeordnete Geldstrafe i.H.v. 2.400,00 Euro bzw. deren Zahlung hatte er aber bis zu seiner Festnahme ignoriert.

Ungefähr zur gleichen Zeit wurde am Grenzübergang in Krauschwitz ein Ukrainer (40) festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Görlitzer Staatsanwaltschaft, Zweigstelle Bautzen, vor. Zuvor war er vom Amtsgericht Bautzen wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil er aber die fälligen 960,00 Euro nicht zahlen konnte, kam auch er ersatzweise in eine Justizvollzugsanstalt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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