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LKW am Feiertag aus dem Verkehr gezogen

thomaslerchphoto / Adobe Stock

A 61/Gau-Bickelheim (ots) -

Da sie keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnten, aber dennoch an Christi Himmelfahrt und somit einem Feiertag mit ihren LKW auf der Autobahn unterwegs waren, müssen zwei 35- und 47-jährige LKW-Fahrer nun mit Bußgeldern rechnen. Die beiden Trucker wurden von Beamten der Polizeiautobahnstation gegen 9 Uhr und 10 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Gau-Bickelheim auf der A 61 angetroffen und kontrolliert. Beide mussten, da sie aus dem Ausland waren, 145 Euro Sicherheitsleistung als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.

Rückfragen bitte an:

Verkehrsdirektion Mainz Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim

Telefon: 06701-9190 E-Mail: VD.Mainz@polizei.rlp.de Website: https://s.rlp.de/lrhUtRZ

Original-Content von: Verkehrsdirektion Mainz
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