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In Kooperation mit: Polizei Presse

Böblingen: Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetzt gegen zwei Jugendliche

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Ludwigsburg (ots) -

Nachdem am Dienstag (09.12.2025) gegen 18.30 Uhr mehrere Notrufe bei der Polizei eingegangen waren, da es im Bereich des Schulzentrums Murkenbach zu lauten Knallgeräuschen gekommen war, rückte das Polizeirevier Böblingen aus. Als die Streifenwagenbesatzungen vor Ort eintrafen, konnten Passanten mitteilen, dass vermutlich Jugendliche Feuerwerkskörper bzw. Böller gezündet hätten. Die Explosionen der Böller seien auffällig laut gewesen. Die Jugendlichen hatten bereits die Flucht ergriffen. Allerdings meldete sich schließlich ein Zeuge telefonisch bei der Polizei, der zwei 14 und 15 Jahre alte Jungen verfolgt hatte, die an den Zündungen der Feuerwerkskörper beteiligt gewesen sein sollen. Er konnte den Einsatzkräften den Aufenthaltsort der beiden Jugendlichen zeigen. Die Polizei traf schließlich die beiden Tatverdächtigen und ihre Mütter an. Der 15-Jährige trug noch Böller bei sich. Die Durchsuchung seines Kinderzimmers förderte weitere Feuerwerkskörper zu Tage. Die erste Überprüfung der aufgefundenen Feuerwerkskörper deutet daraufhin, dass es sich um in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk handelt. Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz dauern an.

Des Weiteren dauern auch die Ermittlungen zu einer Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Zünden von Feuerwerkskörpern an, die ebenfalls am Dienstag gegen 15.00 Uhr unweit des Schulzentrums in einer Unterführung im Bereich der Schönaicher Straße verübt wurde. Bislang noch unbekannte Täter warfen einen Böller vermutlich aus Richtung einer benachbarten Parkanlage in die Unterführung. Der Böller explodierte in nächster Nähe zu einer 39-jährigen Frau und deren 5 Jahre alten Tochter. Die Frau erlitt durch den Knall vermutlich leichte Verletzungen. Das Mädchen wurde nicht verletzt, wirkte auf die Einsatzkräfte aber stark verängstigt. Ein Zeuge konnte mitteilen, dass mehrere Jugendliche nach dem Knall in unterschiedliche Richtungen geflüchtet seien.

Ob zwischen den beiden Taten ein Zusammenhang besteht, wird nun geprüft.

Die Polizei weist eindringlich daraufhin, dass nur am 31. Dezember und 1. Januar ausschließlich klassisches Silvesterfeuerwerk gezündet werden darf.

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen jeglichen Feuerwerks.

Die Städte und Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit, auch für das Zünden von F2-Feuerwerk (klassisches Silvesterfeuerwerk) am 31. Dezember und 1. Januar zeitliche und räumliche Beschränkungen oder komplette Verbote in bestimmten Teilen einer Gemeinde zu erlassen.

Weitere Hinweise und Regelungen können der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg entnommen werden: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-gesundheit/sprengstoffrecht/umgang-mit-silvesterfeuerwerk

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg Telefon: 07141 18-8777 E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ludwigsburg
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