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Top Meldung Allgemeinverfügungen

26.03.2026 - 14:35 - München

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Bahnhöfen

München (ots) - Für den Zeitraum ab 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum 29. März 2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten. Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen. Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von Freitag, 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum Sonntag, 29. März 2026, 03:00 Uhr an folgenden Orten: - Aschaffenburg Hauptbahnhof, - Augsburg Hauptbahnhof, - München Hauptbahnhof, - Nürnberg Hauptbahnhof, - Regensburg Hauptbahnhof und - Würzburg Hauptbahnhof. Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im oben genannten Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein. Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen. Ergänzend informiert die Bundespolizei: - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen). - Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen. - Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten. - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. - Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden. - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben. Rückfragen bitte an: Pressestelle Bundespolizeidirektion München Telefon: 089 12149-1019 | Fax: -1199 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de X: @bpol_by ~

Quelle: Bundespolizeidirektion München
wolkig

Nachrichten aus Mistelbach und Umgebung

Keine Treffer

Hier gibt es aktuell keine Neuigkeiten, daher siehst du alle Meldungen aus Kreis Bayreuth. Schaue ansonsten später nochmal rein.

  • Kreis
    27. März 2026 - Kreis Bayreuth

    Ladungsverlust mit glimpflichem Ausgang: Herrenloser Gabelstapler steht mitten auf der A9

    Betzenstein - Ein Lkw-Fahrer hat auf der A9 im Landkreis Bayreuth einen Gabelstapler verloren. Der Disponent hatte jedoch bereits eine Verkehrsmeldung vernommen, in der über den "verlorenen" Gabelstapler berichtet wurde, außerdem war es ihm gelungen, den Stapler zu orten - zur Beruhigung des aufgebrachten Fahrers.
    Quelle: nordbayern.de
  • Stadt
    27. März 2026 - Bindlach

    Problemmüllsammlung am 28.03.2026

    Quelle: Bindlach
  • Stadt
    Quelle: Bindlach
  • Polizei- und Feuerwehrmeldungen
    Informiere dich hier über aktuelle Polizeiberichte und Feuerwehreinsätze aus Mistelbach und Umgebung.
  • Stadt
    Quelle: Bindlach
  • Ostern
    Am 5. April 2026 werden in Mistelbach wieder Ostereier gesucht. Bei uns findest du Tipps für die Feiertage. Ostern in Mistelbach
  • Stadt
    Quelle: Bindlach
  • Stadt
  • Stadt
    27. März 2026 - Bindlach

    Umgang mit Smartphone und Tablet

    Liebe Seniorinnen und Senioren,   es werden wieder Sprechstunden angeboten zu allen Fragen im Umgang mit Smartphone oder Tablet. Dank der Förderung durch die „Hans und Emma Nützel Altenstiftung Bayreuth“ sind die Sprechstunden weiterhin kostenlos.    Die nächsten Termine finden statt am  Montag, 30.03.2026 Montag, 13.04.2026 Montag, 20.04.2026   Ort: Mehrzweckraum im Rathaus Bindlach Zeit: jeweils am Montag, 14-tägig, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr   Anmeldungen sind für alle Sprechstunden nicht mehr erforderlich.   Christian Brunner Karola Meister Erster Bürgermeister Seniorenbeauftragte    
    Quelle: Bindlach
  • Der meinestadt.de Wochenstart
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  • Stadt
    27. März 2026 - Bindlach

    Uhrenumstellung auf Sommerzeit

    Am Sonntag, 29.03.2026, beginnt wieder die sogenannte „Sommerzeit“. Sie läuft bis Sonntag, 25.10.2026.   Die Uhren werden in der Nacht von Samstag, 28.03.2026, auf Sonntag, 29.03.2026, um 2.00 Uhr um eine Stunde vorgestellt.
    Quelle: Bindlach
  • Stadt
    27. März 2026 - Bindlach

    Schutz der "Stillen Tage"

    Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG – (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl S. 50), unterliegen   der Gründonnerstag (02.04.2026) der Karfreitag (03.04.2026) und der Karsamstag (04.04.2026) als sog. „Stille Tag“ einem besonderen Schutz.   Wir bitten um Beachtung der an diesen Tagen geltenden Verbotsbestimmungen des Feiertagsgesetzes. Befreiungen von den Verboten dürfen durch die Gemeinden nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall erteilt werden. Wirtschaftliche Gründe des Veranstalters rechtfertigen für sich allein keine Befreiung.  
    Quelle: Bindlach
  • Handwerker
    Von kleineren Reparaturen bis zur Kernsanierung: Finde Handwerksunternehmen in deiner Nähe.Handwerksunternehmen in Mistelbach
  • Kreis
    27. März 2026 - Kreis Bayreuth

    Baubeginn im Mai: Bikepark am Ochsenkopf soll im Herbst öffnen

    Planung vorgestellt. Baubeginn im Mai: Bikepark am Ochsenkopf soll im Herbst öffnen Landkreis Bayreuth - Der Bau des Bikeparks am Ochsenkopf-Südhang soll im Frühjahr losgehen. Die ausführende Firma hat nun die Pläne vorgestellt. Der Park soll nicht nur Profis ansprechen.
    Quelle: Nürnberger Nachrichten
  • Kreis
    26. März 2026 - Kreis Bayreuth

    Fichtelgebirge Windkraftpläne sorgen für Aufruhr

    Im Fichtelgebirge sorgen Pläne für Windkraftanlagen für Unruhe. Windräder auf einem Höhenzug im Fichtelgebirge? Das sieht der Regionalplan des Planungsverbands Oberpfalz-Nord vor. Die Pläne der Oberpfälzer stoßen auf der oberfränkischen Seite auf wenig Begeisterung – und das kommt nicht von ungefähr: Die...
    Quelle: Frankenpost
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