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Autofahrerin unter Drogeneinfluss?

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Grünstadt (ots) -

Das Ergebnis der Blutprobenuntersuchung wird zeigen, ob und in welcher Konzentration Betäubungsmittel bei einer 61 Jahre alten Autofahrerin nachweisbar sind und damit gleichzeitig, ob sie sich ordnungswidrig im Sinne des § 24 a Abs. 2 StVO verhalten hat. Die Frau wurde gestern (21.04.25) gegen 19:50 Uhr kontrolliert. Während der Kontrolle bemerkten die Polizeibeamten Auffälligkeiten bei der 61-Jährigen, die auf einen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum hindeuten können. Einen freiwilligen Drogen-Schnelltest wollte sie nicht durchführen, so dass die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde. Ist sie tatsächlich unter der Wirkung berauschender Mittel gefahren, muss sie mindestens mit der Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und der Eintragung zweier Punkte ins Fahreignungsregister rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Grünstadt Bitzenstraße 2 67269 Grünstadt

M. Benz, PHK'in

Tel.: 06359 9312 0

E-Mail: pigruenstadt@polizei.rlp.de

www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
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