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Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit nach Ermittlungen durch Nürn-berger Zoll

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Nürnberg (ots) -

Eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten verhängte das Amtsgericht Nürnberg über die Inhaberin einer Firma für Gebäudereinigung in Nürnberg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass die heute 63 - Jährige über fünf Jahre hinweg mehreren Arbeitnehmenden ganz oder teilweise Schwarzlohn bezahlt hatte, ohne dafür Sozialabgaben abzuführen. Diese hatten in Arztpraxen, Firmen und bei Privatleuten die Räumlichkeiten gereinigt - meist nur im Rahmen von Minijobs. Den Sozialversicherungsträgern wurden dadurch Beiträge in Höhe von rund 150.000 Euro vorenthalten. Für über 60 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und zusätzlich vorsätzlichen Bankrottes wurde die Frau nun verurteilt.

Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg Pressesprecherin Martina Stumpf Telefon: 0911-9463-1118 E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg
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