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In Kooperation mit: Polizei Presse

Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

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Oldenburg (ots) -

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durchgeführt. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Oldenburg mit seinen Dienstsitzen in Emden und Oldenburg waren 50 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und überprüften im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes 111 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an Ihrem Arbeitsplatz. Örtliche Prüfgebiete waren die Großräume um Aurich, Leer und Jever sowie die Stadt und der Landkreis Oldenburg. In 24 Fällen zeigten sich erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße bzw. Schwarzarbeit. Neben zwölf Ordnungswidrigkeitsverfahren mussten in drei Fällen Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet werden. In diesen Fällen wurden in den geprüften Unternehmen ausländische Mitarbeiter angetroffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie Maler- und Lackiererhandwerk. An den gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich in 24 Fällen umfangreiche Nachermittlungen in den betroffenen Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. Zusatzinformation Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg Jens Kloppmann Telefon: 0441/8009-1303 E-Mail: Jens.Kloppmann@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg
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