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In Kooperation mit: Polizei Presse

Regionale Kontrollgruppe überprüft Güterverkehr auf der A1 bei Wildeshausen +++ Mängel bei Reifen und Bremsanlagen festgestellt +++

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Oldenburg/Wildeshausen (ots) -

Am Donnerstag, 20. März 2025, haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg auf der Autobahn 1 bei Wildeshausen Nutzfahrzeige des gewerblichen Güterverkehrs überprüft. Dabei handelte es sich um eine Ausbildungskontrolle im Rahmen des Lehrgangs "Erkennen technischer Mängel an gewerblichen Nutzfahrzeugen." Unterstützt wurden die Polizistinnen und Polizisten von Mitarbeitenden des TÜV Nord.

Auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd wurden in der Zeit von 8:30 bis 15:30 Uhr insgesamt 15 Fahrzeuge überprüft, von denen sieben beanstandet wurden. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag in den Bereichen Räder/Reifen und Bremsanlagen.

Unter anderem erkannten die Beamtinnen und Beamten bei der Kontrolle eines Sattelanhängers Hinweise auf eine nicht vorhandene Bremsleistung einzelner Bremsscheiben, was sich bei einer gründlichen Kontrolle in einer naheliegenden TÜV-Station bestätigte. Es wurden verkehrsunsichere Mängel an der Betriebsbremsanlage sowie Feststellbremse bescheinigt. Gegen den verantwortlichen Fahrzeughalter wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund des schlechten Wartungszustandes wurde eine vorsätzliche Begehungsweise angenommen und die zu hinterlegende Sicherheitsleistung erhöht. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.

Bei drei kontrollierten Sattelzügen war ein schlechter Zustand der Reifen festzustellen. Ein Sattelzug wurde zu einem Reifenhändler begleitet, die Fahrzeugführer der anderen zwei Sattelzüge wechselten noch am Kontrollort die beanstandeten Reifen. Erst im Anschluss durften sie die Fahrt fortsetzen.

Neben den technischen Mängeln wurden gegen zwei Fahrzeugführer Strafverfahren eingeleitet: In einem Fall konnte der Fahrzeugführer nicht die erforderliche Führerscheinklasse vorweisen, in einem anderen Fall händigte der Fahrzeugführer eines Sattelzugs gefälschte Dokumente aus. Sie werden sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. Urkundenfälschung rechtlich verantworten müssen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Oldenburg Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/790-1040 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de Homepage: www.polizei-oldenburg.de

Original-Content von: Polizeidirektion Oldenburg
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