Hauptzollamt Nürnberg warnt: Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern
Nürnberg (ots) - Feuerwerkskörper, Kracher und Böller gehören an Silvester für viele dazu. Wer den Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen will, sollte jedoch Folgendes beachten: In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Für die legale Einfuhr von Feuerwerkskörpern gi...