Bundespolizeidirektion München: AGV-Verstöße und sexuelle Belästigung

München (ots) - Seit 28. November 2025 - und noch bis 4. Januar 2026 - gilt eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenstände in drei Münchner Bahnhöfen sowie drei S-Bahnhaltepunkten verbietet. Beim Aufhängen von Hinweisplakaten am Marienplatz wurden am Samstagmorgen (29. November) Beamte angepöbelt und tätlich angegriffen. Zudem kam es Samstagabend (29. November) in einem Schnellzug zu Bedrohungen, Beleidigungen und sexueller Belästigung gegen Zugbegleit...












