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In Kooperation mit: Polizei Presse

Kopfverletzung nach Sturz mit E-Scooter

Sina Ettmer / Adobe Stock

Neuss (ots) -

E-Scooter, im Behördendeutsch Elektrokleinstfahrzeug genannt, unterliegen für die Nutzung strengen Regeln. Die Fahrzeuge unterliegen je nach Art der Versicherungsplicht und benötigen ein aktuelles Versicherungskennzeichen. Die Nutzung unter dem Einfluss von berauschenden Mittelen oder Alkohol ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfiehlt die Polizei eben einen solchen beim Fahren. Denn, bei Stürzen können schwerwiegende Verletzungen entstehen.

An die Empfehlung Helm und das Verbot des vorherigen Alkoholkonsums hat sich nach ersten Erkenntnissen ein 34-jähriger Neusser nicht gehalten. Ob dies letztlich so ist, werden die weiteren Ermittlungen und ein mögliches Strafverfahren zeigen. Der Mann soll nach bisherigem Stand der Ermittlungen mit einem E-Scooter am Freitag (13.06.) gegen 21:30 Uhr auf der Jaegerstraße gefahren und vermutlich in Folge seines vorherigen Alkoholkonsums gestürzt sein. Durch den Sturz erlitt er Verletzungen am Kopf und wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Aufgrund seines möglichen Alkoholkonsums wurde ihm eine Blutprobe zur Feststellung des Blutalkoholwertes entnommen.

Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen zum vermeintlichen Unfallhergang übernommen.

Hinweis der Polizei: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Pressestelle Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss

Telefon: 02131 300-14000

Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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