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Betrunken Rad gefahren

terovesalainen / Adobe Stock

Ludwigshafen (ots) -

Eine 48-jährige Radfahrerin fiel am Donnerstagmorgen (16.01.2025, gegen 11 Uhr) einem 75-jährigen Zeugen auf. Er beobachtete, wie die Frau die Horst-Schork-Straße in Schlangenlinien entlangfuhr und schließlich gegen ein parkendes Auto fuhr. Hierdurch entstand ein Sachschaden von etwa 1.200 Euro. Die 48-Jährige konnte durch Polizeikräfte kontrolliert werden. Sie wurde auf Grund ihrer Alkoholisierung (Atemalkoholwert: 2,97 Promille) zur Entnahme einer Blutprobe zur Polizeidienststelle mitgenommen.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Was manch einer nicht weiß: Auch für das Fahrrad gibt es eine Promillegrenze. Vorsicht bei Alkohol gilt laut § 315 c (Gefährdung des Straßenverkehrs) und § 316 (Trunkenheit im Verkehr) des Strafgesetzbuches (StGB) für alle Personen, die ein Fahrzeug führen - somit auch für Fahrradfahrerinnen und -fahrer: Führt die Alkoholisierung ursächlich zu einem Unfall, kann es sich schon ab 0,3 Promille um einen Verstoß gegen diese Paragrafen handeln.

Unabhängig vom konkreten Verhalten, also auch ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall, handelt es sich bei einem Blutalkoholgehalt 1,6 Promille bei Radfahrenden um einen Verstoß gegen § 316 StGB und möglicherweise auch gegen § 315 c StGB. Dieses Delikt führt in der Regel zu einem Entzug der Fahrerlaubnis - auch wenn man mit dem Rad unterwegs ist.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz Hannah Berens Telefon: 0621 963-20022 E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz
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