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In Kooperation mit: Polizei Presse

Unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs

juefraphoto / Adobe Stock

Ludwigshafen (ots) -

Am Donnerstag (27.03.2025), gegen 20:50 Uhr, kam es an der Kreuzung der Nietzschestraße mit der Sternstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 31-jährigen Autofahrer und einer 59-jährigen Autofahrerin. Der 31-Jährige hatte die Vorfahrt der 59-Jährigen missachtet, nachdem diese bereits mit ihrem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich eingefahren war. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von circa 12.000 Euro.

Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeikräfte fest, dass die 59-Jährige unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,9 Promille. Weiterhin gab die Frau an, wenige Stunden zuvor einen Joint konsumiert zu haben. Ein Urintest reagierte positiv auf THC. Die 59-Jährige wurde zu einer Polizeidienstelle gebracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Fahrers überprüfen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Grenzwert für Cannabis am Steuer zwar auf 3,5 ng THC pro ml Blutserum hochgesetzt wurde, aber Vorsicht:

-wenn THC im Blut nachgewiesen wird, besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer,

-unter 21-Jährige oder Personen in der Probezeit dürfen weder unter dem Einfluss von Alkohol noch unter dem Einfluss von THC Kraftfahrzeuge führen. Hier gilt "zero tolerance" - Absolutes Verbot, ohne Grenzwert!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz Bastian Hübner Telefon: 0621 963-20022 E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz
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