08.01.2026 - 12:00 - Sachsen-Anhalt
Magdeburg (ots) -
Am Mittwoch, den 7. Januar 2026 kontrollierten Beamte der
Bundespolizei um 07:05 Uhr in der Haupthalle des Hauptbahnhofs Magdeburg einen 41-jährigen Mann. Bei dem anschließenden Abgleich seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen den 41-Jährigen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Neuruppin vorlagen. Bereits im November 2024 verurteilte ihn das Amtsgericht Perleberg wegen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 3600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da sich der Deutsche nicht dem Strafantritt stellte, wurde der erste Haftbefehl im Juli 2025 seitens der Staatsanwaltschaft Neuruppin erlassen. Da der Gesuchte darüber hinaus auch wegen eines räuberischen Diebstahls dringend verdächtigt und unbekannten Aufenthalts ist, ordnete das Amtsgericht Neuruppin im November 2025 auch eine Untersuchungshaft an. Beide Haftbefehle eröffneten die Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von 3540 Euro konnte der Verurteilte nicht aufbringen, so dass er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, wo er sich die kommenden 59 Tage aufhalten wird. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug des Haftbefehls informiert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir