20.11.2024 - 15:52 - Sachsen-Anhalt
Hauptbahnhof Merseburg (ots) -
Am Dienstag, den 19. November 2024 gegen 16:00 Uhr wurde die Bundespolizei durch die Leitstelle der Deutschen Bahn um Unterstützung bei der Durchsetzung einer Maßnahme im Hauptbahnhof Merseburg gebeten. Dort hatten sich drei offensichtlich stark alkoholisierte Männer niedergelassen, die grundlos Reisende beschimpften und daraufhin von den Bahnbediensteten aufgefordert wurden, den Bahnhof zu verlassen. Einer der Männer kam dieser umgehend nach, ein Zweiter musste mehrfach angesprochen werden und ein Dritter weigerte sich vehement. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) verlegte zum genannten Ereignisort und traf in der Haupthalle auf drei Sicherheitsmitarbeiter der Bahn, eine Streife des Polizeireviers Merseburg und den renitenten Mann. Dieser saß auf einem Stuhl einer Sitzgruppe, konnte keine gültigen Identitätspapiere vorweisen und machte somit mündliche Angaben zu seiner Person, welche die Einsatzkräfte mittels polizeilichen Informationssystems überprüften und damit seine zweifelsfreie Identität feststellen konnten. Trotz mehrfacher Aufforderung der Beamten den Bahnhof zu verlassen und der Androhung diese Maßnahme auch mit Zwang durchsetzen zu können, kam der 46-Jährige jener nicht nach. Gegen ein Herausführen wehrte sich der Deutsche, beleidigte die Einsatzkräfte, sperrte sich und riss sich frei. Er musste zu Boden gebracht und gefesselt werden, was ihn jedoch nicht dazu bewegte, sich zu beruhigen. Er versuchte auf die Bundespolizisten zu spucken. Nach einer Durchsuchung wurde er in Handfesseln aus dem Bahnhof geführt, welche ihm dort mit der Absicht der Deeskalation wieder abgenommen wurden. Der Mann hatte jedoch nichts Besseres zu tun, als zu versuchen an den Beamten vorbei erneut in den Bahnhof zu gelangen, um seine Bierflasche zu holen. Trotz stetiger Beleidigungen erledigte dies ein Bundespolizist für ihn. Schimpfend zog der Mann von Dannen, drehte sich in einiger Entfernung erneut, die Beamten beleidigend, um und zerschmetterte vor Wut seine Bierflasche auf dem Boden. Nun muss er sich wegen Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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