Bundespolizeidirektion München: Mitführverbot von Feuerwerk an den Hauptbahnhöfen in Nürnberg und Augsburg

Nürnberg (ots) - Die Bundespolizeidirektion München hat für den Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr, unter anderem für die Hauptbahnhöfe Nürnberg und Augsburg Allgemeinverfügungen erlassen. Damit ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den genannten Zeiträumen aus Sicherheitsgründen untersagt. Hierzu zählen auch Silvesterböller und Raketen, also Pyrotechnik. Die Allgemeinverfügung wurde auf verschiedenen Kanälen der Öffentlichkeit bekannt gegeben. In der Silvesternacht...












