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Top Meldung Quelle: Hauptzollamt Dresden

19.12.2025 - 14:22 - Dresden

Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

Dresden (ots) - Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren. Durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege des Hauptzollamtes Dresden wurden im laufenden Jahr bislang knapp 1,4 Tonnen nicht konformer Feuerwerkskörper sichergestellt. Dazu zählt ein Aufgriff vom 16. Dezember 2025, bei dem eine Zöllnerin und ein Zöllner insgesamt 764 Kilogramm illegale Pyrotechnik sicherstellen konnten, welche ein tschechischer Lkw-Fahrer nach Deutschland transportierte. Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar. "Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Florian Thürmer vom Hauptzollamt Dresden, "nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen." Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen. Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2 Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Dresden Florian Thürmer Telefon: 0351/4644-1047 E-Mail: florian.thuermer@zoll.bund.de www.zoll.de

Quelle: Hauptzollamt Dresden
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