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Top Meldung Symbolfoto - Freigabe unter der Quelle "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke

28.01.2026 - 14:01 - München

Bundespolizeidirektion München: 37.500 Euro Drogen unter dem Reserverad / Kurierfahrer wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Kempten / Lindau (ots) - Am Donnerstag (15. Januar) verurteilte das Amtsgericht Kempten einen polnischen Drogenkurier zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Bundespolizisten hatten den Mann am 6. Juni 2025 in der Nähe von Lindau (Hörbranz) kontrolliert und in seinem Fahrzeug knapp 2,5 kg Betäubungsmittel gefunden. Seine Flucht mit zunächst aufwendiger und ergebnisloser Fahndung half dem Beschuldigten nicht, da ihn Polizisten des Landes Bayern einen Monat später erneut kontrollierten und festnahmen. Am 15. Januar, rund sieben Monate nach seiner Tat, wurde ein 25-jähriger Pole wegen der Einfuhr von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln durch das Amtsgericht Kempten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Aber was war geschehen: In der Nacht vom 6. Juni 2025 kontrollierten Bundespolizisten zwei Insassen eines Fahrzeugs mit polnischer Zulassung in der Nähe des Grenzübergangs Lindau (Hörbranz). Nach der Prüfung der Personalien nahmen die Beamten auch das Fahrzeug in Augenschein. Unter dem Reserverad im Kofferraum entdeckten sie mehrere Säcke mit Tabletten und einer kristallinen Substanz, die in unterschiedlichen Päckchen abgepackt waren und sich später als Betäubungsmittel herausstellten. Während sie das Fahrzeug intensiver durchsuchten, gelang dem damals 24-jährigen Fahrer die Flucht in ein nahgelegenes Waldstück. Die Bundespolizisten leiteten sofort eine Fahndung im Nahbereich ein. Der unter anderem angeforderte Hubschrauber der Bundespolizei aus München konnte zwar starten, musste allerdings wegen einer Schlechtwetterfront rund um München wieder umkehren. Neben bereits eingesetzten Kräften der bayrischen und baden-württembergischen Landespolizei unterstützten die Suche nach dem flüchtenden Polen kurzerhand nun auch vier Drohnenpiloten der Feuerwehren sowie des Technischen Hilfswerkes rund um den Einsatzort. Durch die Drohnen konnten zwar mehrere Personen festgestellt werden, der flüchtige polnische Fahrer war jedoch nicht darunter. Nach drei Stunden intensiver Suche stellten die Sicherheitskräfte die Fahndung erfolglos ein. Wegen des Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln übergaben die Bundespolizisten den Beifahrer, die Betäubungsmittel und das Auto zur weiteren Bearbeitung an die Bundeszollverwaltung. Die Staatsanwaltschaft Kempten veranlasste, dass der geflüchtete Fahrer im polizeilichen Fahndungssystem zur Festnahme ausgeschrieben wurde. Die knapp 2,5 kg aufgefundenen Betäubungsmittel hatten einen Gesamtwert von rund 37.500 EUR. Doch der Gesuchte sollte noch ins Netz der Polizei "fahren". Am frühen Abend des 25. Juli 2025 kontrollierten Landespolizisten der Grenzpolizeiinspektion Selb die Insassen eines Fahrzeugs mit polnischem Kennzeichen auf einem Parkplatz an der Bundesautobahn 93. Beim Abgleich der Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich der Fahrer als der geflüchtete Pole vom 6. Juni 2025 heraus. Sie lieferten ihn in Untersuchungshaft ein, wo er auf die Gerichtsverhandlung wartete, die am 15. Januar 2026 im Amtsgericht Kempten stattfand. Während der Verhandlung gestand der Beschuldigte, dass er die Drogen als Kurierfahrer transportiert hatte. Im Ergebnis forderte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zwei Monate Haft, das Gericht entschied jedoch auf zwei Jahre auf Bewährung. Das halbe Jahr Untersuchungshaft wurde angerechnet, womit er am selben Tag wieder auf freien Fuß kam. Weiterhin muss er 2.400,- EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Staatsanwaltschaft kann in diesem Fall noch Berufung einlegen. Rückfragen bitte an: Markus Knierim Bundespolizeiinspektion Kempten Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1011 E-Mail: Markus.Knierim@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Quelle: Bundespolizeidirektion München
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