Bundespolizeidirektion München: Bilanz der Bundespolizeidirektion München zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen - neun Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
München / Nürnberg (ots) - Die Bundespolizei hatte im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 31. Mai 2025 ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg erlassen und entsprechend überwacht. Insgesamt stellten die Beamtinnen und Beamten im besagten Zeitraum neun gefährliche Gegenstände, darunter Tierabwehrsprays, Pfeffersprays und diverse Messerarten fest. In einigen Fällen handelte es sich zugleich um Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG). Hintergrund des Erlasses war, dass Gewalttaten ...