Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Cloppenburg; 900 Euro Geldstrafe für rund 570 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Osnabrück (ots) - Sechzig Tagessätze zu je 15 Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2023 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 570 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kas...