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Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Cloppenburg; 900 Euro Geldstrafe für rund 570 Euro zu viel erhaltene Leistungen

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Osnabrück (ots) -

Sechzig Tagessätze zu je 15 Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2023 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 570 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück Pressesprecher Christian Heyer Telefon: 0541-3301 - 1006 E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück
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