Anklageerhebung gegen Tatverdächtigen von Serienvergewaltigungen wegen versuchten Mordes u. a.
Wiesbaden / Frankfurt (ots) -
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen einen 43-jährigen chinesischen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Offenbach Anklage zur Großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Frankfurt am Main unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes, der besonders schweren Vergewaltigung unter Beibringung sedierender Mittel (womit er die Opfer in Todesgefahr brachte), der gefährlichen Körperverletzung, der Verbreitung gewaltpornographischer Inhalte sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungs- und Arzneimitteln erhoben. Insgesamt handelt es sich um 22 Taten in der Zeit von Januar 2020 bis November 2024, die in Frankfurt am Main sowie an anderen Orten begangen worden sein sollen.
Die der Anklage zugrundeliegenden intensiven Ermittlungen wurden unter Leitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das Hessische Landeskriminalamt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, den Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Mannheim sowie der Polizeiinspektion Göttingen geführt.
Dem Angeschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, in acht Fällen Frauen durch die Verabreichung verschiedener verschreibungspflichtiger Schlafmittel sediert und anschließend im wehrlosen Zustand vergewaltigt zu haben. Dabei soll es sich bei mehreren der Opfer um Frauen aus dem Bekanntenkreis des Angeschuldigten gehandelt haben, die aufgrund dessen hinterlistigen Vorgehens von den Taten nichts bemerkt haben sollen. In vier Fällen soll der Angeschuldigte die Opfer jeweils im Rahmen von Wohnungsbesichtigungen, bei denen er sich den Opfern gegenüber als Interessent ausgegeben haben soll, überwältigt, betäubt und vergewaltigt haben. Diese vier Vorfälle waren bereits Gegenstand der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 15.11.2024. Sämtliche dieser Taten soll der Angeschuldigte auf Foto- und Videoaufzeichnungen festgehalten haben.
Bei sieben der angeführten Vergewaltigungstaten soll - wie der Angeschuldigte wusste - die Dosierung der verabreichten Medikamente so hoch gewesen sein, dass sich die jeweiligen Opfer infolgedessen in konkreter Lebensgefahr befanden, wobei der Angeschuldigte deren Tod billigend in Kauf genommen haben soll.
Darüber hinaus soll der Angeschuldigte über mehrere Jahre hinweg Mitglied eines Netzwerks auf der Online-Plattform "Telegram" gewesen sein, in dem er sich mit Gleichgesinnten über sexuelle Übergriffe zum Nachteil bewusstloser Frauen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern, Erfahrungen bei der Ausführung entsprechender Taten und Ratschläge zur Beschaffung der Betäubungsmedikamente ausgetauscht haben soll. Auch sollen dort Fotos und Videos entsprechender Taten geteilt worden sein. In diesem Zusammenhang soll es auch in mehreren Fällen dazu gekommen sein, dass der Angeschuldigte unerlaubt sedierende Mittel an weitere Chatteilnehmer verkaufte, die von diesen für die Begehung gleichgelagerter Taten vorgesehen gewesen sein sollen.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 15.11.2024 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Frankfurt am Main wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Weitere Auskünfte werden ausschließlich durch diese erteilt.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt Virginie Wegner Telefon: 0611/83-8310 E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de http://www.polizei.hessen.de
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Oberstaatsanwalt Dominik Mies Telefon: 069/1367-8450 E-Mail: pressestelle@sta-frankfurt.justiz.hessen.de
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