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Gaststättenkontrollen im Raum Fellbach und Kernen: 151 Verstöße festgestellt

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Aalen (ots) -

Fellbach/Kernen, 21. November 2024

Am Buß- und Bettag hat das Polizeirevier Fellbach zusammen mit dem Hauptzollamt Stuttgart und dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis umfangreiche Gaststättenkontrollen im Raum Fellbach und Kernen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 45 Betriebe, darunter Restaurants, Shisha-Bars und Kneipen, aufgesucht und gewissenhaft überprüft. Hierbei stand vor allem die Kontrolle der gesetzlichen Sperrzeiten nach dem Gaststättengesetzt, der Brandschutz, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung, die Lebensmittelhygiene aber auch der Jugendschutz und Verstöße nach der Spielverordnung im Fokus.

"Insgesamt kamen bei den Kontrollen beachtliche 151 Verstöße ans Licht. Ein Großteil der Beanstandungen betraf vor allem den Jugendschutz sowie die Einhaltung von Brandschutzvorschriften. Dabei gab es die klassischen Verstöße wie: fehlende Jugendschutzaushänge, blockierte Notausgänge und fehlende Feuerlöscher - sozusagen die 'NO-GOs' für jede Gaststätte", resümierte der Einsatzleiter, Polizeioberkommissar Maurice Haehl.

Auch im Bereich der Lebensmittelhygiene gab es einiges zu beanstanden. In 17 Fällen bemängelten die Kontrolleure des Landratsamts unzureichende hygienische Bedingungen, darunter die unsachgemäße Lagerung verderblicher Waren oder unzureichend gereinigte Arbeitsbereiche.

Bei der Überprüfung von Shisha Bars wurden vor allem fehlende Kohlenmonoxidmelder und Verstöße gegen die Vorschriften zur Alterskennzeichnung festgestellt. Darüber hinaus ergab sich in einigen Betrieben der Verdacht auf unzulässige Videoüberwachung.

Zusätzlich deckten die Beamtinnen und Beamte zwei Verstöße gegen das Landesglückspielgesetz, vier Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, fünf Verstöße gegen die Einhaltung des Mindestlohns und sieben Fälle der illegalen Beschäftigung auf.

Jan Kempe, Leiter des Polizeireviers Fellbach, zeigte sich einerseits zufrieden mit der positiven Entwicklung in Teilen der Gastronomieszene, mahnte jedoch zur weiteren Wachsamkeit: "Wir sehen, dass sich in vielen Betrieben ein stärkeres Bewusstsein für die Einhaltung von Vorschriften entwickelt hat. Dennoch bleibt es notwendig, durch regelmäßige Kontrollen die Betriebe für bestehende Auflagen zu sensibilisieren und bei Bedarf beratend zur Seite zu stehen sowie sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben auch künftig eingehalten werden."

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen Telefon: 07361 580105 E-Mail: aalen.pp.sts.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

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