Neue Sperrbezirksverordnung der Polizeidirektion Braunschweig
Braunschweig (ots) - Die Polizeidirektion Braunschweig hat auf Grundlage des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 31.01.2024 eine neue Sperrbezirksverordnung erarbeitet und im Niedersächsischen Ministerialblatt verkündet. Die neue Sperrbezirksverordnung regelt auf Grundlage des Art. 297 EGStGB den Schutz des öffentlichen Anstands und den Jugendschutz in der Stadt Braunschweig. Zukünftig ist neben der stadtweiten Straßenprostitution sowie der Prostitution in Fahrzeugen auch die Bordellprostitu...