Zöllner des Hauptzollamts Braunschweig stellen illegale Feuerwerkskörper im Postverkehr sicher / Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk
Braunschweig (ots) -
Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenem Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.
Am vergangenen Mittwochabend, den 18.12.2024, meldete sich ein Paketdienstleister aus Braunschweig bei der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig. Er informierte die Zollbeamtinnen und -beamten, dass sich mehrere verdächtige Paketsendungen eines polnischen Absenders in seinem Lager befinden würden, der bereits bundesweit bezüglich des Versands von Pyrotechnik aufgefallen sei.
Daraufhin fuhren die Zöllnerinnen und Zöllner unverzüglich zu dem Dienstleister und konnten vor Ort tatsächlich drei Pakete feststellen, die illegale Feuerwerkskörper enthielten. Zwei Pakete waren für den gleichen Empfänger bestimmt und enthielten 1400 Gramm Nettoexplosivstoffmasse. Das dritte enthielt weitere 300 Gramm Nettoexplosivstoffmasse.
Die Pakete wurden sichergestellt und entsprechende Strafverfahren gegen die Empfänger eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an und werden vom zuständigen Zollfahndungsdienst geführt. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Beim sicheren Abtransport der Sprengstoffe unterstützte das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe.
Im schlimmsten Fall haben die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Außerdem ist die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Feuerwerkskörper werden im Sprengstoffgesetz nach ihrer Gefährlichkeit in Kategorien von F1 bis F4 eingeteilt. Feuerwerkskörper bis zur Kategorie F2 dürfen grundsätzlich von Personen mit einem Alter von über 18 Jahren nach Deutschland verbracht werden. Allerdings ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (zum Beispiel Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html)
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig Pressesprecherin Nadine Battmer Telefon: 0531/1291-8506 E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de E-Mail: nadine.battmer@zoll.bund.de www.zoll.de
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