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Top Meldung Allgemeinverfügungen

26.03.2026 - 14:35 - München

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Bahnhöfen

München (ots) - Für den Zeitraum ab 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum 29. März 2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten. Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen. Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von Freitag, 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum Sonntag, 29. März 2026, 03:00 Uhr an folgenden Orten: - Aschaffenburg Hauptbahnhof, - Augsburg Hauptbahnhof, - München Hauptbahnhof, - Nürnberg Hauptbahnhof, - Regensburg Hauptbahnhof und - Würzburg Hauptbahnhof. Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im oben genannten Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein. Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen. Ergänzend informiert die Bundespolizei: - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen). - Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen. - Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten. - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. - Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden. - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben. Rückfragen bitte an: Pressestelle Bundespolizeidirektion München Telefon: 089 12149-1019 | Fax: -1199 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de X: @bpol_by ~

Quelle: Bundespolizeidirektion München
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    27. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

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    Das Bund-Länder-Programm zur Städtebauförderung zeigt Schlagkraft und bleibt auch in diesem Jahr der zentrale Baustein für die kommunale Entwicklung: Mit über 264 Millionen Euro werden bayernweit 478 Städte und Gemeinden bei der Stärkung der Ortszentren, der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der Wiederbelebung von Brachflächen unterstützt.
    Quelle: OberpfalzECHO
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    27. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

    Gemeinsam gegen häusliche Gewalt in Sulzbach-Rosenberg

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    Quelle: OberpfalzECHO
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    27. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

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    Quelle: OberpfalzECHO
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    27. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

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    Quelle: OberpfalzECHO
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    Am 5. April 2026 werden in Ebermannsdorf wieder Ostereier gesucht. Bei uns findest du Tipps für die Feiertage. Ostern in Ebermannsdorf
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    Oberpfalz profitiert vom Medien- und KI-Budget: Über 700 000 € bewilligt – volldigitales Antragsverfahren erleichtert Kommunen die Arbeit. Vilseck, St., Gemeinde – Lkr. Amberg-Sulzbach: bewilligte Fördersumme 2.420,38 €; ausbezahlte Fördersumme – Falkenstein M., Gemeinde Cham: bewilligte Fördersumme 705,17 €; ausbezahlte Fördersumme –
    Quelle: OberpfalzECHO
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    27. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

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    Quelle: Kreis Amberg-Sulzbach
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    27. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

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    26. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

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    Die Volkshochschule Amberg-Sulzbach eröffnet am 15. April die Ausstellung "Gewalt LOSwerden". Sie informiert über häusliche Gewalt und bietet ein umfangreiches Rahmenprogramm. Sie sind bereits eingeloggt. Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.
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    26. März 2026 - Kreis Amberg-Sulzbach

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    Die detaillierte Streckenbeschreibung für den Landkreislauf Amberg-Sulzbach 2026 ist ab sofort online verfügbar. Läufer können sich über die elf Etappen informieren. Sie sind bereits eingeloggt. Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.
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