Unternehmer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt; Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt

Frankfurt (Oder) (ots) - Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte einen Unternehmer aus Berlin wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neben der Strafe muss der Unternehmer auch den entstandenen Schaden in Höhe von 1,2 Mio EUR begleichen. Das Amtsgericht ordnete zugleich die Einziehung dieses Betrages an. Die Ermittlungen wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des...