Unternehmer zu 75 Tagessätzen verurteilt; Beiträge zur Sozialversicherung wurden vorenthalten

Frankfurt (Oder) (ots) - Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) setzte gegen einen Unternehmer aus Woltersdorf in einem Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 15 EUR fest. Im Rahmen von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) zu einem anderen Sachverhalt ergab sich ein erster Anfangsverdacht gegen den Unternehmer. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen erhärteten den Verdacht gegen den Unternehmer...