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Einziehung von über 1 Mio. Euro - Inhaberin einer Gebäudedienstleistungsfirma vom Amtsgericht Tiergarten wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt

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Frankfurt (Oder) (ots) -

Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) verurteilte das Amtsgericht Tiergarten im September 2025 die Inhaberin einer Gebäudedienstleistungsfirma wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung. Darüber hinaus ordnete es die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 1 Mio. Euro an.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens stellten die Ermittler einen Aussteller von Scheinrechnungen fest. Als Nutzerin solcher Scheinrechnungen machten sie die Firmeninhaberin dingfest. Bei den weiteren Ermittlungen stellten die Zöllner fest, dass die Verurteilte zwischen Januar 2015 bis Mai 2019 mehrere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sozialversicherungspflichtig beschäftigte, ohne die anfallenden Versicherungsbeiträge zu zahlen. Dadurch entstand ein Beitragsschaden von über 1 Mio. Euro. Dieser wurde mit dem Urteil eingezogen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Pressesprecherin Astrid Pinz Telefon: 0335/ 563 1030 Mobil: 0175/ 9296 076 E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
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