Vierstelliger Verlust statt Verkaufsgewinn
Kreis Kusel (ots) -
Über ein Online-Anzeigenportal hat ein Mann aus dem Kreis Kusel einen Gegenstand verkauft. Aber anstatt durch den Verkaufspreis etwas zu "gewinnen", verlor der 68-Jährige einen vierstelligen Betrag an Betrüger.
Wie der Mann bei der Polizei zu Protokoll gab, war er sich mit einem Käufer einig geworden, und es ging nur noch um die Bezahlung des verkauften Artikels. Um den Kaufbetrag zu erhalten, wurde dem 68-Jährigen ein QR-Code übermittelt. Nachdem er diesen abgescannt hatte, öffnete sich eine Seite, die sich als (angeblicher) "Support-Chat" der Verkaufsplattform präsentierte. In diesem Chat wurde der 68-Jährige aufgefordert, seine Kreditkartendaten einzugeben. Als "Verifizierung" sollte er eine Testsumme überweisen.
In der Folge wurde dem Mann immer wieder weisgemacht, dass der Test fehlgeschlagen und der Betrag nicht angekommen sei. Nach dem fünften Versuch wurde der 68-Jährige misstrauisch, und bei der Überprüfung seines Kontos stellte er fest, dass bereits mehrere unberechtigte Abbuchungen in vierstelliger Höhe stattgefunden hatten.
Das Fachkommissariat für Betrugsdelikte hat nun die Ermittlungen nach den Tätern aufgenommen und warnt vor dieser Betrugsmasche beim Bezahlen auf Anzeigen- und Verkaufsportalen im Internet. Die Täter gaukeln ihren Opfern vermeintlich "sichere" Bezahlweisen vor und senden über E-Mail, Handy oder Messenger QR-Codes oder Links. Auf den dahinter verknüpften Seiten werden die Opfer meist aufgefordert, ihre Kreditkartendaten anzugeben - denn genau darauf haben es die Täter abgesehen.
Deshalb bleiben Sie bitte bei Online-Käufen und Verkäufen, bei denen Sie es mit Unbekannten zu tun haben, immer besonders wachsam und vorsichtig. Tipps, wie Sie sich vor Betrügern schützen können, finden Sie auch im Internet auf der Seite www.polizei-beratung.de unter https://s.rlp.de/ZrbRnZV |cri
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