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Illegalen Aufenthalt bei Kontrollen aufgedeckt Landshuter Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgreich

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Landshut (ots) -

Bereits im April 2023 kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ein asiatisches Restaurant im Landkreis Erding. Zwei asiatische Staatsangehörige wurden beim Arbeiten in der Küche angetroffen. Mehrere Personen entzogen sich der Zollkontrolle unerlaubt. Die angetroffenen Männer wiesen sich mit Reisepass und einem Aufenthaltstitel aus anderen EU-Staaten aus. Die vorgelegten Aufenthaltstitel berechtigen aber lediglich zur Einreise und einem Aufenthalt in Deutschland von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit setzt einen entsprechend erweiterten Aufenthaltstitel bzw. eine Arbeitserlaubnis voraus. Bei einer unangemeldeten Folgeprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns nach den gesetzlichen Bestimmungen zwei Monate später wurde festgestellt, dass wiederum drei asiatische Staatsangehörige nicht im Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels waren und sich somit illegal in Deutschland aufhielten.

Im August 2023 wurde das Restaurant erneut von Beamten des Hauptzollamts Landshut aufgesucht. Grund hierfür war ein vorliegender im Sachzusammenhang stehender Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut gegen einen illegal aufhältigen Mann. Beim Eintreffen der Zöllner vor Ort versuchten sich mehrere Personen aus dem Küchenbereich des Lokals durch Flucht zu entziehen. Dies wurde durch Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterbunden und der gesuchte Mann festgenommen. Der 30-jährige Inhaber des Restaurants wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verurteilt. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Erding ins rechtskräftig.

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Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Landshut Pressesprecherin Telefon: 0871-806-1031 E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Landshut
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