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Top Meldung Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Quelle: Zoll

09.03.2026 - 08:00 - Magdeburg

Freiheitsstrafen in Höhe von fast 67 Jahren verhängt / Jahresbilanz 2025 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg

Magdeburg (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg blickt auf ein arbeitsintensives und erfolgreiches Jahr 2025 zurück: Es wurden 691 Arbeitgeberprüfungen und 8.624 Personenbefragungen durchgeführt, Schäden durch Schwarzarbeit von rund 9 Millionen Euro festgestellt, Freiheitsstrafen in Höhe von fast 67 Jahren und Geldstrafen von knapp 1,2 Millionen Euro erwirkt. Im Jahr 2025 wurden durch die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Magdeburg 691 Arbeitgeberprüfungen (2024: 677) und 8.624 Personenbefragungen (2024: 7.654) in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Damit stieg sowohl die Zahl der Arbeitgeberprüfungen als auch die Zahl der kontrollierten Personen im Vergleich zum Vorjahr. Prüfschwerpunkte der FKS in Sachsen-Anhalt waren das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie Friseur- und Kosmetiksalons. Außerdem war das Hauptzollamt Magdeburg auch an den bundesweiten Schwerpunktprüfungen im Bereich Mindestlohn, im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Wach- und Sicherheitsgewerbe, im Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie im Bereich der Clankriminalität beteiligt. Durch ihre Prüfungen und Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten des Hauptzollamtes Magdeburg Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von rund 9 Millionen Euro auf. Insgesamt konnten im letzten Jahr beim Hauptzollamt Magdeburg 2.343 Strafverfahren eingeleitet (2024: 2.092) und 2.207 Strafverfahren abgeschlossen (2024: 2.000) werden. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro (2024: 980 Tausend Euro). Zudem wurden Freiheitsstrafen in Höhe von fast 67 Jahren erwirkt (2024: knapp 25 Jahre). 1.296 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 1.194) wurden eingeleitet, davon 130 (2024: 159) wegen Mindestlohnverstößen. 1.146 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 1.045) konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden, davon 100 (2024: 107) wegen Mindestlohnverstößen. Insgesamt wurden knapp 915 Tausend Euro (2024: 740 Tausend Euro) an Buß- und Verwarngeldern verhängt. Regierungsdirektorin Nora Stiller, Leiterin des Hauptzollamtes Magdeburg, hebt hervor: "Die steigende Anzahl von eingeleiteten Ermittlungsverfahren und Geldstrafen, aber auch die Erhöhung der erwirkten Freiheitsstrafen um ca. das 2,5-fache im Vergleich zum Vorjahr zeigen, dass die Strategie zur Wahrnehmung einer risikoorientierten Prüf- und Ermittlungstätigkeit erfolgreich ist. Dafür bedanke ich mich bei meinen Beschäftigten der FKS, die durch ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Sicherung unserer Sozialsysteme leisten." Die Jahresergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einzelnen aufgeschlüsselt nach Branchen, Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen finden Sie auf www.zoll.de. Zusatzinformationen: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten. FKS-Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Magdeburg Sebastian Schultz Telefon: 0391 / 5074 - 1206 E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Quelle: Hauptzollamt Magdeburg
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