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Schwarzarbeit in der Baubranche: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus Halle (Saale)

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Halle (Saale) (ots) -

Durch das Landgericht Halle (Saale) ist der Geschäftsführer einer GmbH aus Halle (Saale) in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber in der Baubranche rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 70 Fällen und der Steuerhinterziehung in 48 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Halle (Saale) des Hauptzollamtes Magdeburg sowie der Steuerfahndung Halle (Saale) haben ergeben, dass der Verurteilte über einen Zeitraum von 4 Jahren Arbeitnehmer beschäftigte, die zu einem großen Teil nicht oder nicht in vollem Umfang zur Sozialversicherung angemeldet wurden, sondern mittels Barzahlungen schwarz entlohnt wurden. Zur Verschleierung der Schwarzgeldsummen nutzte der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen in Höhe von über 2,7 Millionen Euro, welche in die Buchhaltung des Unternehmens eingebucht wurden und mittels Barzahlung an den Angeklagten nach Abzug einer Provision zurückflossen.

Dadurch ist ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von mehr als 390 Tausend Euro sowie ein Steuerschaden in Höhe von ca. 138 Tausend Euro entstanden.

Der Angeklagte, welcher bereits u. a. wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, fahrlässiger Körperverletzung, Urkundenfälschung und dem unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt wurde, räumte in der Hauptverhandlung die Tatvorwürfe vollumfänglich ein. Zugleich hat er die hinterzogenen Steuern im Nachgang weitgehend beglichen und sich um Schadenswidergutmachung gegenüber den Sozialversicherungsträgern bemüht.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg Sebastian Schultz Telefon: 0391 / 5074 - 1206 E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg
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