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Schwarzarbeit durch Scheinselbständigkeit: Urteil mit Geldstrafe gegen Arbeitgeber rechtskräftig

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Magdeburg, Landkreis Börde (ots) -

Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg wurde der 52-jährige Geschäftsinhaber eines Unternehmens der Baubranche aus dem Landkreis Börde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35,00 EUR verurteilt.

Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen einer Baufirma ergaben sich für die Zöllnerinnen und Zöllner verschiedene Ungereimtheiten. Es stellte sich heraus, dass für das Unternehmen mehrere "selbstständige" Personen tätig waren, obwohl es sich tatsächlich um abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte handelte. Die sogenannten Scheinselbstständigen arbeiteten u.a. in dem Betrieb weisungsgebunden und es wurden keine Werkverträge geschlossen.

Die Scheinselbstständigen wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet und zu zahlende Beiträge nicht an die Krankenkassen abgeführt. Daher entstand über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von insgesamt über 20.000,00 EUR.

Der Vorwurf wurde in der Hauptverhandlung eingeräumt.

Das Urteil ist seit dem 12. Dezember 2024 rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg Sebastian Schultz Telefon: 0391 / 5074 - 1206 E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg
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