Polizeieinsatz wegen Softairwaffe
Mainz-Oberstadt (ots) -
Am Freitag, den 27. Dezember 2024, gegen 17:40 Uhr, wurde der Polizei zunächst gemeldet, dass mehrere Jugendliche mit Softairwaffen aus einem Parkhaus in der Augustusstraße, auf Passanten an einer gegenüberliegenden Haltestelle schießen würden. Mindestens eine Person sei hierbei getroffen und leicht verletzt worden.
Durch die Einsatzkräfte vor Ort konnte schließlich ein 15-Jähriger aus Mainz in dem Parkhaus angetroffen und nach kurzer Flucht gestellt werden. In dessen mitgeführten Rucksack konnte zudem eine entsprechende Softairwaffe aufgefunden werden. Diese wurde sichergestellt.
Ein weiterer 14-jähriger Jugendlicher aus Mainz konnte in unmittelbarer Nähe zwischen geparkten Fahrzeugen, wo er versuchte, sich zu verstecken, festgestellt werden.
Im Zuge der Befragungen räumte der 15-jährige den Vorfall ein. Er gab an, alleine auf eine Frau geschossen zu haben, während der andere Jugendliche sich offenbar nicht aktiv an den Schüssen beteiligte.
Die durch die Softairkugeln getroffene Frau zog sich hierdurch Schmerzen im Kopf- und Beinbereich zu.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Schießen mit Softair-Waffen in der Öffentlichkeit nicht nur gefährlich, sondern im Zweifel auch strafbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Nutzung von sogenannten "Anscheinswaffen" in der Öffentlichkeit zu ernsthaften Konsequenzen führen kann.
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