102 gefälschte Ultraschallskalpelle aus China vom Zoll Münster beschlagnahmt / Zollamt Flughafen Münster-Osnabrück stellt über 100 Produktfälschungen für die chirurgische Medizin sicher
Münster (ots) -
Eine ganze Palette mit gefälschten Ultraschallskalpellen, die in der Medizin bei chirurgischen Eingriffen eingesetzt werden, haben die Zöllner am FMO (Flughafen Münster-Osnabrück) bei einer Kontrolle entdeckt. Die Prüfung dieser Ware ergab, dass es sich um Nachahmungen eines Produktes handelte, dessen Design geschützt ist. Der Rechtsinhaber wurde informiert und bestätigte die Designrechtsverletzung. Ihm steht es frei, gegen die importierende Firma weitere zivilrechtliche Schritte aufgrund der Designrechtsverletzung einzuleiten.
Als die Ware mit einem Wert von über 10.000 Euro im September 2024 beim Zollamt Flughafen einging, bekamen die Zöllner einen Hinweis vom Zollkriminalamt im Hinblick auf eine zielgerichtete Kontrolle. Nach dieser bestätigte sich der Verdacht: Der Zoll deckte eine Schutzrechtsverletzung im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes auf. Denn im Rahmen des Unionsrechts hat sich eine in der Schweiz befindliche Firma das Ultraschallskalpell bzw. sein Design beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) schützen lassen. Die importierende Firma aus der Region Minden Lübbecke wollte 102 der aus China stammenden Skalpelle einführen. "Einen solch großen Aufgriff im Bereich der Produktfälschungen haben die Kolleginnen und Kollegen am Flughafen nicht so häufig. Besonders schlimm ist dieser, da es sich bei dem Produkt um ein hochsensibles Instrument der Medizin handelt. Jeder Patient will natürlich, dass die medizinischen Instrumente, mit denen man behandelt wird, ohne Ausnahme sicher sind", erläutert Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster Nicole Thomsen. "Umso bedeutender ist es, dass wir die Ware aus dem Verkehr gezogen haben." Die Sendung wurde zollrechtlich angehalten und wird im weiteren Verlauf des Verfahrens vernichtet.
Hintergrundinformationen:
Bei einem Ultraschallskalpell handelt es sich um ein Instrument, das bei chirurgischen Eingriffen eingesetzt wird. Mit dem Skalpell sind besonders schonende und blutungsarme Schnitte des Gewebes möglich. Bei Nachahmungen besteht grundsätzlich die Gefahr, dass festgesetzte Standards im Rahmen der Produktsicherheit und hier speziell im Bereich der Vorschriften für Medizinprodukte nicht erfüllt werden. Daraus resultiert dann letztendlich auch eine Gefahr für den Patienten, wenn z.B. mangelnde Funktionalität oder weitere Gefahrenquellen (keine Sterilität, schlechte Verarbeitung etc.) vorhanden sind.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster Nicole Thomsen Telefon: 0251 / 4814 - 1309 E-Mail: nicole.thomsen@zoll.bund.de www.zoll.de
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