+++ Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs - Schwerpunkt technische Mängel +++
Oldenburg/Wildeshausen (ots) -
Am gestrigen Donnerstag fand in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr auf der A1 im Bereich der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd eine Schwerpunktkontrolle zum Thema "Technische Mängel an Nutzfahrzeugen" statt.
Sieben speziell geschulte Kontrollteams stoppten 25 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs und unterzogen sie einer eingehenden Überprüfung. Im Ergebnis musste den Fahrern von sechs Fahrzeugen die Weiterfahrt untersagt werden. Der Schwerpunkt der Mängel lag bei den Beleuchtungseinrichtungen, der Elektrik sowie unzureichender Ladungssicherung.
Folgende Sachverhalte können hervorgehoben werden:
Um 9.15 Uhr wurde ein ausländischer Sattelzug, der mit 14 Tonnen Granatäpfeln beladen war, angehalten und kontrolliert. Das Gespann war mit seiner Ladung auf dem Weg nach Schweden.
In der Windschutzscheibe der Sattelzugmaschine konnte ein Riss festgestellt werden, der sich durch den Sichtbereich des Fahrers bis in den Randbereich der Scheibe erstreckte. Da aufgrund dieser Beschädigung ein plötzliches Brechen und Herausfallen der Scheibe während der Fahrt nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde der Mangel durch den TÜV Nord als verkehrsgefährdend eingestuft.
Am mitgeführten Sattelanhänger wurden erhebliche Mängel an der Bremsanlage bescheinigt. Zwei Bremszylinder waren undicht. Des Weiteren drohte ein stark korrosionsgeschwächtes Staufach jederzeit vom Rahmen abzufallen. Die Streifenbesatzung begleitete den Sattelzug in eine nahegelegene Werkstatt. Erst nach Instandsetzung darf dieser die Weiterfahrt fortsetzen. Durch die Spedition musste ein Ersatzfahrzeug zum Transport der verderblichen Ware organisiert werden.
Neben den technischen Mängeln wurden auch diverse Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten des 41-jährigen Fahrers festgestellt.
Im Rahmen der eingeleiteten Bußgeldverfahren mussten vor Ort Sicherheitsleistungen hinterlegt werden.
Um 11.40 Uhr wurde ein weiterer Sattelzug aus dem Ausland einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser war mit 14 Tonnen Paletten beladen.
Bei der Überprüfung der Dokumente mussten die Beamtinnen und Beamten feststellen, dass es sich bei dem Führerschein des 45-jährigen Berufskraftfahrers um eine Totalfälschung handelte. Er war somit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Er musste eine nach Anordnung durch einen Richter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Das Speditionsunternehmen musste einen neuen Fahrer zur Kontrollstelle entsenden, der schließlich die Fahrt mit dem Sattelzug fortsetzen durfte.
Rückfragen bitte an:
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