BPOLI L: Haft nicht angetreten und vom schlechten Gewissen geplagt

Leipzig (ots) - Weil einen 31-jährigen Deutschen wahrscheinlich sein Gewissen geplagt hatte, fragte er gestern Nachmittag bei der Bundespolizei Leipzig nach, ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. Wie die Beamten schnell herausfanden, wurde er tatsächlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg gesucht. Diese hatte ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Betruges Anfang April zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro oder zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe veru...