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In Kooperation mit: Polizei Presse

Potsdamer Zoll nimmt an bundesweiter Mindestlohn-Sonderprüfung teil / In 34 Fällen sind Nachermittlungen erforderlich

benjaminnolte / Adobe Stock

Potsdam (ots) -

Vergangenen Donnerstag beteiligte sich das Hauptzollamt Potsdam an der bundesweiten Schwerpunktprüfung und führte zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE), den Kreisordnungsbehörden, der Steuerfahndung und der Finanzämter eine Mindestlohn-Sonderprüfung in Brandenburg durch.

In 34 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte, die weitere Maßnahmen nach sich ziehen. Hierbei geht es insbesondere um die Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohnes, den Verdacht der Beitragsvorenthaltung und des Leistungsbetruges sowie der illegalen Ausländerbeschäftigung.

56 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und 12 Beschäftigte der Zusammenarbeitsbehörden überprüften insgesamt 115 Personen und führten zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durch.

Während die Einsatzkräfte am Standort Potsdam in den Landkreisen Potsdam Mittelmark und Dahme-Spreewald sowie in Brandenburg an der Havel vorwiegend Barbershops kontrollierten, prüften die Neuruppiner Beschäftigten im Nordwesten Brandenburgs außerdem u.a. im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, Getränkeeinzelhandel, Kioske sowie in der Landwirtschaft, in Wäschereien und Reinigungen.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne. Die aktuellen Branchenmindestlöhne sind auf zoll.de (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/uebersicht_branchen_mindestloehne.html?nn=304814) dargestellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam Christiane Ullrich E-Mail: presse.hza-potsdam@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Potsdam
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