Innenminister stellt erneut klar: "Attentäter von Magdeburg war nach unserer Kenntnis nicht Thema im Terrorabwehrzentrum"
Schwerin (ots) -
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel stellt aufgrund fehlerhafter Schlussfolgerungen in der heutigen Erklärung der AfD-Landtagsfraktion nach dem Innenausschuss erneut klar: "Der Beschuldigte des Attentates auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg war bis zur Tatbegehung am 20. Dezember 2024 nach den mir vorliegenden Erkenntnissen der Polizeibehörden nicht Gegenstand einer Befassung in einer Arbeitsgruppe im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) - dies habe ich heute sowohl im Innenausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern als auch im Innenausschuss des Bundestages beiden Ausschüssen so dargelegt", führt der Innenminister aus und weiter
"Durch den Verbindungsbeamten des Landeskriminalamtes MV sind im von Bund und Ländern gemeinsam getragenen GTAZ am 6. Februar 2015 zwei Sachverhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt worden. Dabei handelte zum einen um einen Bedrohungssachverhalt gegenüber der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im April 2013, in dem der Tatverdächtige des schrecklichen Anschlages in Magdeburg mit der Vornahme von Handlungen gedroht hatte, die internationale Beachtung fänden - und dabei auf den kurz zuvor geschehenen Terroranschlag auf den Boston-Marathon verwiesen hatte. Der zweite Sachverhalt befasste sich ebenfalls mit einer Bedrohung gegenüber Mitarbeitern einer Behörde in Stralsund im Rahmen der Beantragung von Sozialleistungen, bei dem für den Fall der Nichtgewährung Handlungen mit internationaler Beachtung angedroht wurden, an die man sich noch lange erinnern werde."
Diese Übermittlung sei ein üblicher Weg, da die Länderverbindungsbeamten der Bundesländer im GTAZ, die im polizeilichen Sprachgebrauch als Verbindungsbeamte im GTAZ bezeichnet werden, eine Doppelfunktion wahrnehmen - sie sind der Vertreter des Bundeslandes im GTAZ und zugleich auch Kontaktbeamte zum BKA. Sie leiten daher auch Vorgänge weiter, die im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA weiterbearbeitet und in keiner Arbeitsgruppe des GTAZ angesprochen werden.
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