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Innenminister Christian Pegel: "Bei Abschiebungen brauchen wir Zuständigkeit aus einer Hand"

Schwerin (ots) -

Innenminister Christian Pegel sieht für mehr und schnellere Abschiebungen eine wesentliche Voraussetzung in der "Reduzierung von Schnittstellen zwischen verschiedenen Behörden und Ebenen bei den Abschiebungen: Die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz nach einer Konzentration der Zuständigkeit für Rückführungen in den sogenannten Dublin-Verfahren, also Rücküberstellungen zwischen EU-Mitgliedsstaaten, beim Bund wäre dafür ein wesentlicher Schritt. Die Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - GEAS - in den kommenden Monaten ist ein guter Zeitpunkt, diese Zuständigkeitskonzentration beim Bund für mehr Tempo und mehr Effizienz bei den Abschiebungen umzusetzen. Auch für Abschiebungen in Nicht-EU-Länder brauchen wir die Zuständigkeit aus einer Hand. Statt Aufgabenteilung zwischen kommunaler Ausländerbehörde, Landesausländerbehörde, Landespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Bundespolizei würde auch hier 'alles aus einer Hand' sehr helfen - auch dafür sollte der Bund die jetzt zeitnah erforderlichen Umsetzungsgesetze für das neue GEAS-System nutzen. Wir brauchen die Bündelung der Zuständigkeit bei der Staatsebene, die das am besten kann. Das ist der Bund mit seiner Bundespolizei und vor allem seinen außenpolitischen Möglichkeiten, in den Herkunftsländern die Rücknahme der Abzuschiebenden deutlich nachdrücklicher durchzusetzen, als dies Kommunen und den Bundesländern möglich ist."

Der Minister halte auch eine konsequente Informationsübermittlung zwischen den verschiedenen Polizeibehörden des Bundes und der Länder und den verschiedenen Verfassungsschutzbehörden für dringend erforderlich. Rechtsprechung der vergangenen zwei Jahre drohe allerdings die Fortschritte und Verbesserungen nach der rechtsterroristischen Mordserie des NSU und dem islamistischen Anschlagsgeschehen auf dem Berliner Breitscheid-Platz in den Bundes- und Landespolizeigesetzen sowie den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder deutlich zurückzuwerfen.

"Der Staat bekommt nicht erklärt, dass Kenntnisse über Risiken und Gefahren nicht konsequent, niedrigschwellig und schnell allen Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung stehen, wenn es dabei um mögliche Risiken für Leib und Leben vieler Menschen geht", zeigte sich Pegel überzeugt. "Es braucht deshalb eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern diesen Zustand verbesserter Zusammenarbeit nicht nur zu erhalten, sondern sogar auszubauen", fordert der Innenminister. Dazu gehöre auch die Prüfung, unter welchen Voraussetzungen psychische Auffälligkeiten, die eine besondere Gewaltneigung erkennen ließen, auch ohne erkennbare rechts-, links- oder islamistisch-extremistische Gesinnung zentral und für alle Behörden langfristig zugreifbar in einer Datei gespeichert werden könnten.

Hintergrundinformation:

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte auf ihrer Konferenz vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Leipzig unter anderem zum Tagesordnungspunkt 2.1. beschlossen:

"5. Zuständigkeit des Bundes für Überstellungen nach Dublin III-Verordnung Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind der Auffassung, dass die Zuständigkeit für Überstellungen nach der Dublin III-Verordnung nicht mehr bei den Ausländerbehörden der Länder verortet sein, sondern zentral beim Bund liegen sollte. Überstellungen sollten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder eine entsprechende Bundesbehörde organisiert und durchgeführt werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bund in diesem Zusammenhang, in eigener Verantwortung Bundesausreisezentren zu errichten und zu betreiben."

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de https://www.regierung-mv.de

Original-Content von: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
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