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In Kooperation mit: Polizei Presse

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg - Polizeilicher Schusswaffengebrauch am 28. Januar in Stuttgart

Stuttgart (ots) -

Über Notruf meldete am frühen Vormittag des 28. Januar ein sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befindlicher 56-Jähriger bei der Polizei mehrere, unzusammenhängende Sachverhalte.

Um zu überprüfen, was es mit den Anrufen auf sich hat, fuhr eine Polizeistreife zur Wohnadresse des Anrufers.

Der 56-Jährige befand sich in seiner Wohnung im Obergeschoss eines Wohnhauses. Durch die verschlossene Wohnungstür bedrohte und beleidigte er die Beamten, die versuchten mit ihm zu sprechen.

Zunächst zogen sich die Beamten zurück und sicherten im Anschluss die untere Wohnung, als der 56-Jährige, der seine Wohnung zwischenzeitlich verlassen hatte, unmittelbar, mutmaßlich mit einer Schreckschusswaffe, auf die eingesetzten Beamten schoss.

Es kam daraufhin zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem der 56-Jährige am Arm getroffen wurde.

Daraufhin zog sich der Verletzte erneut in seine Wohnung zurück. Dort kletterte über den Balkon auf ein Vordach. Der mutmaßlich verwirrte Mann wurde von Spezialkräften der Polizei schließlich festgenommen. Er wurde umgehend in ein Krankenhaus verbracht, in dem er sich aktuell in Behandlung befindet. Lebensgefahr besteht nicht.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Ermittlungen. Über diese Mitteilung hinausgehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart Frau Staatsanwältin Stefanie Ruben Telefon: 0711 921-4400 E-Mail: pressestelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

Landeskriminalamt Baden-Württemberg Pressestelle Herr Jürgen Glodek Telefon: 0711 5401-2044 E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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