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Gemeinsame PM der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des LKA BW Meilenstein im Kampf gegen internationalen Cybertrading-Betrug: Cybercrime-Zentrum und LKA BW nehmen 796 illegale Domains vom Netz

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Stuttgart (ots) -

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg haben gemeinsam einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen die internationale Wirtschaftskriminalität im Internet erzielt. Im Rahmen eines groß angelegten Projekts sowie in Zusammenarbeit mit Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden wurden in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 796 aktive illegale Domains, die zur Begehung von Straftaten des internationalen Cybertrading-Betrugs (sog. Cybertrading-Fraud) genutzt werden sollten, beschlagnahmt und die Seiten vom Netz genommen.

Zur Bekämpfung des Deliktsphänomens führen das Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg derzeit Ermittlungen gegen bislang unbekannte Täter, die im Rahmen eines arbeitsteiligen Vorgehens Internetauftritte pflegen, auf denen sie die Eröffnung eines vermeintlichen Handelskontos für das Trading mit Finanzinstrumenten einem breiten Publikum anbieten. Hierbei wenden sich die unbekannten Täter bei den auch in deutscher Sprache gehaltenen Webseiten in betrügerischer Absicht bewusst und gewollt an den deutschen Markt und gezielt an Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Betreiber der Internetauftritte verfügen nicht über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäfte zu erbringen.

Die Beschlagnahme der Domains ist Teil einer groß angelegten Offensive des Cybercrime-Zentrums gegen den internationalen Cybertrading-Betrug, um diese Straftaten nachhaltig und effizient zu bekämpfen. Die beschlagnahmten Domains wurden auf eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg gehostete Beschlagnahmeseite umgeleitet, und können nun nicht mehr zur Begehung von Straftaten genutzt werden. Durch die Maßnahmen wurden die kriminellen Akteure erheblich geschwächt, indem ihre technische Infrastruktur gezielt außer Kraft gesetzt wurde. Zugleich wurden zahlreiche weitere Betrugsstraftaten zum Nachteil argloser Bürgerinnen und Bürger verhindert. Alleine seit der Umleitung konnten bereits rund 616.000 Zugriffe auf die übernommenen Seiten festgestellt werden.

Das Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg werden weiter entschieden gegen die Wirtschaftskriminalität im Internet vorgehen und ihre Strategien gegen Internetkriminalität kontinuierlich weiterentwickeln. Ziel ist es, durch gezielte Strafverfolgungsmaßnahmen die Sicherheit im digitalen Raum für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nachhaltig zu erhöhen.

Die sichergestellten Webseiten wurden im Auftrag des Cybercrime-Zentrums auf eine Beschlagnahmeseite des Landeskriminalamtes umgeleitet. Dort erscheint das abgebildete Sicherstellungsbanner.

Information

Bei dem sogenannten Cybertrading-Fraud werden gutgläubige Kunden dazu bewogen, im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit teilweise hohe Geldsummen auf betrügerischen Internetplattformen zu investieren. Die Täter spiegeln dabei vor, digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen, auf denen die Kunden investieren könnten. Tatsächlich werden die eingezahlten Gelder zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt. Die für den Kunden im Internet aufrufbare Handelsplattform wird ebenso wie das angebliche Kundenkonto nur vorgetäuscht. Flankierend werden die Geschädigten von sogenannten Brokern, die aus organisierten Callcentern im Ausland heraus handeln, dazu animiert, weitere Gelder zu investieren. Viele Geschädigte bemerken aufgrund des professionellen Vorgehens der Täter und des Einsatzes von gefälschten Handelsplattformen über Monate hinweg nicht, dass sie betrogen werden und werden zu weiteren Einzahlungen motiviert. Das Geld ist für die Geschädigten in der Regel vollständig verloren.

Das Deliktsphänomen "Cybertrading-Fraud" hat sich in den letzten Jahren zu einem Massenphänomen entwickelt, mit stetig steigenden Fallzahlen.

Das Landeskriminalamt und das Cybercrime-Zentrum empfehlen bei besonders verlockend klingenden Angeboten: - Informieren Sie sich genau über die Trading-Plattform, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen. - Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot in Ruhe zu prüfen und zu bewerten. - Geben Sie keine vertraulichen Daten, wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot, preis. Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente oder Zahlungskarten. - Nutzen Sie den Service der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder einer unabhängigen Finanzberatung und lassen Sie Angebote prüfen. - Erstatten Sie im Betrugsfall Strafanzeige.

Rückfragen bitte an:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe/ Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg Pressestelle Erster Staatsanwalt Florian Sommer E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de Telefon: 0721 926-9750

Landeskriminalamt Baden-Württemberg Leiterin Pressestelle Lisa Schröder E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de Telefon: 0711 5401-2044

Original-Content von: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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