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Toter Säugling lebte nach der Geburt - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Trier

Tobias Arhelger / Adobe Stock

Mehring (ots) -

Zur Klärung der Todesursache des gestern aufgefundenen toten Neugeborenen in Mehring hatte die Staatsanwaltschaft Trier die Obduktion des Leichnams angeordnet.

Nach dem Ergebnis der Obduktion lebte der Säugling nach der Geburt. Das Neugeborene ist nach dem derzeitigen Ermittlungsstand aufgrund äußerer Gewaltanwendung unmittelbar nach der Niederkunft verstorben.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde die Kindesmutter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier am heutigen Nachmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Trier vorgeführt. Das Gericht ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachts eines Tötungsdelikts die einstweilige Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Ermittlungen dauern an.

Aufgrund der derzeitigen Ermittlungslage bitten wir von weiteren Presseanfragen abzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessordnung verpflichtet ist zu ermitteln, wenn der Verdacht eines strafbaren Verhaltens besteht. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet aber nicht, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier Uwe Konz Pressesprecher

Telefon: 0651/983-40020 E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de/pp.trier

Original-Content von: Polizeipräsidium Trier
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