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In Kooperation mit: Polizei Presse

(BC) Berkheim - Autofahrerin passt nicht auf / Die Vorfahrt missachtet hat eine 43-Jährige am Sonntag bei Berkheim.

Minerva Studio / Adobe Stock

Ulm (ots) -

Gegen 8.30 Uhr fuhr die 43-Jährige mit ihrem Nissan im Bürgerweg. In der Leutkircher Straße/ L260 war ein 30-Jähriger mit seinem VW Transporter unterwegs. Der kam von rechts und fuhr in Richtung Berkheim. An der Kreuzung achtete die Fahrerin des Nissan nicht auf dessen Vorfahrt und überquerte die Kreuzung. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der VW wurde nach rechts abgewiesen und stieß gegen einen Leitpfosten und Verteilerkasten. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Der Nissan war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Den Gesamtsachschaden an den Fahrzeugen und dem Telefonverteiler schätzt die Polizei auf ungefähr 14.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm
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