Festival Rock am Ring 2025 - Verbot von Drohnenflügen (temporäre Betriebseinschränkung)
Koblenz (ots) - Am Festivalwochenende Rock am Ring 2025 (06.06. bis einschließlich 09.06.2025) ist aufgrund von § 21 h Abs. 3 Nr. 11 LuftVO der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen - sogenannten Drohnen - über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verboten. Eine Übersichtskarte zum behördlichen Einsatzgebiet ist hier abrufbar: https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/...